Mediaelektrik Bock GmbH & Co. KG

Messstellenbetrieb -wir betreiben Messstellen

Der unabhängige Messstellenbetrieb nach EnWG

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche des Messstellenbetriebs und der Messung.

Als Kunde haben Sie somit die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber und Messdienstleister frei zu wählen. Das heißt, Sie bestimmen von wem Sie einen Stromzähler eingebaut haben möchten und wer diesen abliest.


Die Strukturen haben sich im Messwesen wie folgt geändert:

In der alten Struktur, wie in der neuen Strucktur ist der Netzbetreiber gleichzeitig Messstellenbetreiber und Messdienstleister, denn nach § 21 b Absatz 1 EnWG ist der Messstellenbetrieb grundsätzlich die Aufgabe des Betreibers von Energieversorgungsnetzen, soweit der Anschlussnehmer / Nutzer keine anderweitige Vereinbarung trifft zum Beispiel einen Dritten damit beauftragt.

   

Fernauslesung

Fernauslesung digitaler Strommessgeräte

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche des Messstellenbetriebs und der Messung.

Als Kunde haben Sie somit die Möglichkeit, Ihren Messstellenbetreiber und Messdienstleister frei zu wählen. Das heißt, Sie bestimmen von wem Sie einen Stromzähler eingebaut haben möchten und wer diesen abliest.

Wir bieten Ihnen den professionellen Messstellenbetrieb! Wir bauen Ihren Smart-Meter ein! Wir bieten Ihnen den Zugang!

Messdienstleistungen

Als bundesweit agierender und unabhängiger Messstellenbetreiber und Messdienstleister aus Sachsen sind wir befugt sämtliche Bezugs- und Lieferzähler im Standardlastprofil (SLP) und Zähler mit registrierender Leistungsmessung (RLM) des EVU gegen unsere auszutauschen. Als SLP Kunden werden alle bis 100.000kWh Verbrauch und über 100.000kWh Verbrauch werden als RLM Kunden eingeorndnet. Messstellenbetreiber und Messdienstleister sind bei RLM Anlagen als einheitlich zu betrachten!

Seit 01.01.2010 sind für Neuanlagen sowie im Rahmen größerer Umbauten der Einbau von Smart- Meter- Zählern gesetzliche Pflicht! Viele Energieversorger zögern aber noch mit der Umsetzung. Smart Metering verursacht für die Netzbetreiber momentan zu hohe Kosten. Außerdem sind die Netze noch nicht für Smart Metering ausgebaut. An eine flächendeckende Smart Meter Versorgung ist deshalb im Moment nicht zu denken. Das Zeitfenster bis zur flächendeckenden Versorgung reicht nach der derzeitigen Planung der Bundesregierung bis 2032.

Wir bieten unseren Kunden viele Vorteile:

  • gleiche Konditionen für Privat und Gewerbe
  • hohe Flexibiltät
  • sensibler Umgang mit Daten
  • modernste Technik
  • individuelle Beratung
  • Kundenbezogene Lösungen

 

Technik: Smart-Meter-Zähler

Smart- Meter- Zähler sind weder intelligent noch sparen sie Strom, wie es in den Medien und durch Politiker behauptet wird. Lediglich die Nutzung der Zählerdaten durch entsprechende Zusatzgeräte macht diese intelligent und kann zur Einsparung von Strom führen. Nur in Verbindung mit speziellen Schnittstellen für die Gebäudeautomation, ist es möglich Verbraucher zu überwachen und zu steuern!

Natürlich kann man auch manuell Stromfresser ausfindig machen, da die neuen Zähler den momentanen Verbrauch direkt anzeigen. Dazu werden allerdings einige Fachkenntnisse und technische Hilfsmittel benötigt.
Wir helfen Ihnen gern dabei!

Schlussendlich ermöglichen die Erkenntnisse von Smart- Metering ein Last- oder Tarifmanagement.

Wir beraten Sie gerne zu allen technischen Möglichkeiten und Ihren ganz individuellen Bedarf.

Wir können Sie selbstverständlich für alle Belange unter Einhaltung des Eichgesetzes mit Zählern und Zubehör aller Art versorgen vom:

  • Lastgangzähler und Vierquadrantenzähler
  • Smart- Meter- Zähler
  • Basiszähler (Messsystem, wenn Verfügbar)
  • dazu Schnittstellen für Ihren persönlichen Bedarf:   z.B.: LAN, R485, EIB/KNX, M-Bus, Modbus ...


Wir bieten Schnittstellen

Wir als unabhängiger Messstellenbetreiber stellen Ihnen gern diese Schnittstellen, insofern sie für den entsprechenden Messzweck vorhanden sind zur Verfügung und verpflichten uns zugleich Ihre Daten sehr sorgfältig zu behandeln. Die Daten werden von uns nur im gesetzlichen Rahmen abzurufen und gespeichert und Ihnen zugänglich gemacht aber in einigen Fällen sind wir vom Gesetz verpflichtet, Ihrem Netzbetreiber und/oder Energielieferant den Endverbrauch einer Abrechnungsperiode zu übermitteln.

Zählerauslesung per Fernzugang online

Kunden mit einer Zählerfernauslesung können wir einen kostenlosen Zugang zum Online-Portal anbieten, um Energiedaten wie Verbrauch und Lastgang zu visualisieren bzw. via PDF oder CSV herunter zu laden. Voraussetzung hierfür ist die Möglichkeit der Mitbenutzung Ihres Internetanschlusses mit Flatrate. (EnWG §21 und §40 + VDE-AR-N 4101) Sollte dies nicht möglich sein können wir gegen Aufpreis einen Mobilfunkanschluß anbieten (s. Preisliste)